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Die Narrenhochburg Teisbach weißt die Verantwortlichen und die Fahrer
der einzelnen Wägen auf folgendes zwingend hin:
Allgemein:
- Jedes Fahrzeug, welches am Umzug teilnimmt, muss eine ordnungsgemäße Zulassung vorweisen.
- Jeder Fahrzeughalter mit landwirtschaftlicher Zugmaschine muss die Nutzungsänderung
seiner Versicherung oder dessen Vertreter mitteilen.
- Pro Zugmaschine ist nur ein Anhänger gestattet.
- Der Fahrer muss mindestens 18 Jahre alt, nüchtern und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
- Bei Musik auf dem Wagen ist der Anmelder für die ordnungsgemäße
Abführung der GEMA-Gebühren selbst verantwortlich.
- Die Lautstärke auf dem Wagen sollte ein "verträgliches Maß" nicht überschreiten.
- Bei Verletzung von Passanten oder Sachbeschädigung durch von Teilnehmern
heruntergeworfene Gegenständen ist der Wagenverantwortliche persönlich haftbar,
sofern der tatsächliche Verursacher nicht ausfindig gemacht werden kann.
Vor dem Umzug:
- Die Fahrzeuge u. Wägen müssen in einwandfreien technischen Zustand und voll funktionsfähig sein.
- Alle Fahrzeuge haben spätestens um 13.00 Uhr die ausgeschilderte Zugposition einzunehmen.
- Fahrzeuge und Wägen müssen bis zum Beginn des Umzugs unter ständiger Aufsicht stehen.
Während des Umzugs :
- Alle Fahrzeuge müssen in Schrittgeschwindigkeit fahren und auf einen
Abstand von 20 bis max. 30 m zum Vordermann achten
(Geschwindigkeit muss auch am oberen Markt eingehalten werden)
- Die Fahrzeugführer haben mit aller Vorsicht zu fahren
und insbesondere auf herein laufende Personen zu achten.
- Zwei nüchterne Personen müssen links und rechts das Gespann, zur Passantensicherung,
während des gesamten Umzuges begleiten.
Nach dem Umzug:
- Alle Fahrzeuge müssen wieder ordnungsgemäß
aus dem Marktbereich entfernt und zum Standpunkt zurückgebracht werden.
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